Bündnis 90/Die GRÜNEN Berlin Lichtenberg: Spenden

Spenden

Kontoverbindung

Kontoinhaber

Bü’90/Die Grünen, Lichtenberg

Kontonummer

2333321221

Bankleitzahl

100 500 00

Bank

Berliner Sparkasse


Verwendungszweck "Spende - Postadresse" (für Spendenbescheinigung)


Spendenbescheinigung:

Die für die Steuererklärung benötigten Spendenbescheinigungen für eingegangene Spenden stellt unser Landesverband bis Ende April des Folgejahres aus.

Fragen oder Anregungen? Kontakt

 

Steuerliche Informationen:

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt:

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. (Absetzbarkeit nach § 34 g EstG)

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. (Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EstG)

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. (Kapitalgesellschaften)